Unbenanntes Dokument

Ehrenbuch-Übergabe

Die Ehrenbuch-Übergabe 2010 fand am 7. Juni im Kloster Wurmsbach statt
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Einladung an Sechseläuten-Umzug 2011

Die Gesellschaft zu Fraumünster freut sich über die Einladung der Zunftmeister an den Umzug 2011
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Die Hohe
Fraumünster-Frau

Regula Zweifel

Regula Zweifel, Hohe Fraumünster-Frau
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Wer kann der Gesellschaft zu Fraumünster beitreten?

Frauen mit Schweizer Bürgerrecht, die ihren Wohnsitz seit mindestens 10 Jahren in der Stadt Zürich oder in einer anderen Zürcher Gemeinde haben sowie durch Familie, Beruf oder Politik mit der Stadt Zürich verbunden sind.

Das ideale Eintrittsalter liegt zwischen 25 – 45 Jahren.

Die Gesellschaft zu Fraumünster will langsam wachsen, jungen Frauen den Zugang erleichtern und neue Fraumünster-Frauen sorgfältig integrieren. Durch diese Aufnahmebeschränkung besteht eine Warteliste. Das vierstufige Aufnahmeprozedere (Gastfrau – Interessentin – Novizin – Fraumünster-Frau) dauert knapp drei Jahre.

Frauen mit interessanten Berufen, Hobbys oder Engagements, die an einer aktiven Teilnahme in der Gesellschaft zu Fraumünster interessiert sind und gerne als Gastfrau eingeladen werden möchten, melden sich bei der Novizenmeisterin